PRAXISIMPULSE

BDEW-Musterwortlaut TAB-Mittelspannung veröffentlicht (12.02.2025)

Der BDEW-Musterwortlaut TAB-Mittelspannung enthält Ergänzungen zu den Technischen Anschlussregeln (TAB) Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) des VDE FNN und definiert Anforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz.
Zielsetzung

Der Musterwortlaut fördert eine stärkere Vereinheitlichung beim Netzanschluss. Durch die Standardisierung technischer Anforderungen und Abläufe sorgt er für mehr Transparenz sowohl für NetzkundInnen als auch für Netzbetreiber.

Als Beispiel sei genannt, dass sich der der Aufwand für Netzbetreiber zur Begründung von Abweichungen reduziert.
Rechtlicher Rahmen

Grundlage ist § 19 Abs. 1a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der seit 2024 eine Begründungspflicht für Technische Anschlussbedingungen (TAB) im Nieder- und Mittelspannungsbereich vorsieht, sofern Netzbetreiber zusätzliche Anforderungen zu den Technischen Anschlussregeln (TAR) des VDE FNN formulieren.

Diese Begründungspflicht entfällt für Ergänzungen, die bereits im BDEW-Musterwortlaut enthalten sind. Während ein solcher Musterwortlaut für die Niederspannung schon lange etabliert ist, liegt nun erstmals ein entsprechendes Dokument für die Mittelspannung vor.

Legt ein VNB in seinen TAB weitere Ergänzungen zur TAR fest, die nicht im BDEW-Musterwortlaut enthalten sind, müssen diese begründet und die Begründungen müssen auf dessen Internetseite veröffentlicht werden

Anforderungen, die im Widerspruch zur TAR Mittelspannung stehen, sind gemäß § 19 Abs. 1a EnWG unwirksam.
Harmonisierung und technische Basis

Im Musterwortlaut wurden konkrete Vereinheitlichungen erzielt, die bislang unterschiedlich umgesetzt wurden. Dazu gehören:
o
Eine verbindliche Rückmeldefrist von 10 Werktagen für Netzbetreiber auf Netzanschlussanfragen,
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die Vorgabe eines Leistungsschalters ab einer Transformatorleistung von 1 MVA,
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sowie eine einheitliche Eigentumsgrenze am Kabelendverschluss.

Zusätzlich wurden Abläufe und Begriffe zur Inbetriebnahme des Netzanschlusses und zur Inbetriebsetzung der Übergabestation standardisiert.


Weitere Vereinheitlichungen betreffen unter anderem festgelegte Leistungsklassen für den Einsatz von Fernwirktechnik bei Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen, Anforderungen an Schutzgeräte und Fehlerrichtungsanzeiger, Vorgaben für Zählerplätze sowie ein neues Netzanschlussdatenblatt, das die Anforderungen des jeweiligen Netzbetreibers übersichtlich zusammenfasst.

Grundlage des Musterwortlauts sind die Technischen Anschlussregeln Mittelspannung (TAR Mittelspannung) des VDE FNN in der Fassung von September 2023. Die TAB konkretisieren und ergänzen diese Regeln, ohne ihnen zu widersprechen, und sind im Aufbau identisch.

Bei der Erstellung wurden sowohl die bisherigen BDEW-Arbeiten zu Anwendungshilfen für den Netzanschluss von Ladesäulen in der Mittelspannung (Prozess und Technik) als auch – soweit möglich – die laufende Überarbeitung der TAR berücksichtigt.
Individuelle ergänzende Anforderungen

Grundsätzlich darf ein VNB ergänzende Anforderungen zur TAR stellen, die nicht im BDEW-Musterwortlaut enthalten sind. Diese müssen allerdings notwendig sein, um die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsnetzes aufgrund dessen technischer Besonderheiten zu gewährleisten oder sich aus Rechtsvorschriften ergeben. Sie dürfen dabei nicht im Widerspruch zur TAR Mittelspannung des VDE FNN (VDE-AR-N 4110) stehen. Darüber hinaus müssen diese Ergänzungen begründet werden.

Als Ergänzungen zur TAR gelten Regelungen zu Sachverhalten, zu denen diese keine Vorgaben enthält; nicht darunter fallen Regelungen zu Sachverhalten, für die die TAR ausdrücklich Ausgestaltungsmöglichkeiten für die VNB vorsieht (Konkretisierungen).

Weiterhin müssen diese ergänzenden Anforderungen, die nicht im BDEW-Musterwortlaut enthalten sind, mit der Begründung für deren Zulässigkeit auf der Internetseite des VNB veröffentlicht werden. (siehe dazu § 19 Abs. 1a EnWG).

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